[ Auszug: Der Erbe kann die Erfüllung eines Vermächtnisses oder einer Auflage auf
Grund des § 2318 Abs. 1 insoweit nicht verweigern, als er die
Pflichtteilslast nach de ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]